MIT setzt Forderung zur Insolvenzanfechtung durch

Werhahn: „Mittelstand erhält Rechtssicherheit“

Auf Initiative der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) wird der Deutsche Bundestag eine zentrale Hürde für mittelständische Unternehmen abbauen. Nach langem Ringen wird mit der gesetzlichen Änderung zur Insolvenzanfechtung eine erhebliche Rechtsunsicherheit der vergangenen Jahre beseitigt.

„Davon werden auch unsere mittelständischen Unternehmen in Ulmprofitieren“, begrüßte Stephan Werhahn, Kreisvorsitzender der MIT Alb-Donau/Ulm die Einigung. „Der Mittelstand braucht Planungs- und Rechtssicherheit und keine weiteren Belastungen“, sagte Werhahn. „Deshalb haben wir als MIT lange dafür gekämpft, dass kein Mittelständler mehr durch Insolvenzanfechtungen in seiner Existenz bedroht wird.“

Die bisherige Regelung führte unter anderem dazu, dass viele Mittelständler mit teils unberechtigten Forderungen von Insolvenzverwaltern überzogen wurden. Werhahn: „Ab jetzt muss der Insolvenzverwalter nachweisen, dass Unternehmen von der drohenden Insolvenz eines Gläubigerunternehmens gewusst haben, um bereits geleistete Zahlungen zurückfordern zu können.“ Zudem werde der maximale Zeitraum für Rückforderungen von zehn auf vier Jahre verkürzt, so Werhahn.

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